IQTIG veröffentlicht Spezifikationsupdate zum neuen Verfahren QS Sepsis
Berlin, 12. März 2026 - Drei Monate nach Einführung des neuen Qualitätssicherungsverfahrens Diagnostik und Therapie der Sepsis (QS Sepsis) in den bundesweiten Regelbetrieb hat das IQTIG ein Update der Spezifikation veröffentlicht. Aufgrund von Hinweisen aus der Praxis innerhalb der ersten Monate des Regelbetriebs, wurden Anwendungsprobleme in der Dokumentation von QS Sepsis bekannt, die ein unterjähriges Update der Spezifikation erforderlich machen.
Das IQTIG hat sowohl über diese Anwendungsprobleme als auch den Umgang damit bereits in einem Informationsschreiben informiert. Durch das Update werden die Anwendungsprobleme behoben. Die aktualisierte Spezifikation ist auf der Verfahrensseite zu finden.
Mit QS Sepsis ist am 1. Januar 2026 ein neues Qualitätssicherungsverfahren in den bundesweiten Regelbetrieb gestartet. Das Verfahren verfolgt unter anderen das Ziel, die Sterblichkeit sowie neu auftretende Morbiditäten von Patientinnen und Patienten mit Sepsis zu reduzieren. Es ist das 17. Verfahren unter der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung” (DeQS-RL), welches das IQTIG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Regelbetrieb durchführt.
Die Sepsis ist die schwerste Verlaufsform einer Infektionserkrankung, die mit einer lebensbedrohlichen Organdysfunktion einhergeht. Aufgrund des raschen Fortschreitens der Sepsis und damit einhergehenden schwerwiegenden und langanhaltenden Folgen, ist eine schnelle Diagnose und zeitnahe Behandlung überlebenswichtig.
Um die Ziele des Verfahrens zu erreichen, werden daher qualitätsrelevante Aspekte, wie z. B. die Durchführung eines Screenings zur Risikoabschätzung, das Vorhalten eines Antibiotic-Stewardship-Teams und die Schulung des medizinischen und pflegerischen Personals zur Erkennung, Risikoeinstufung und Therapie der Sepsis mittels einer fall- und einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation sowie auf Basis von Sozialdaten bei den Krankenkassen erhoben und vergleichend dargestellt.
Das QS-Verfahren adressiert alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die im stationären Sektor auf Grund einer Sepsisdiagnose behandelt worden sind. Das QS-Verfahren startet mit einer dreijährigen Übergangsregelung (Erfassungsjahre 2026 bis 2028) in den Regelbetrieb. Für das erste Erfassungsjahr 2026 ist die einrichtungsbezogene Veröffentlichung der Ergebnisse zum QS-Verfahren Sepsis ausgesetzt. Alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind zur Teilnahme an der gesetzlichen Qualitätssicherung verpflichtet.
Weitere Informationen für Krankenhäuser zum Start des Verfahrens QS Sepsis hat das IQTIG ebenfalls in einem Informationsschreiben zusammengefasst.
Die prospektiven Rechenregeln sowie FAQ zum QS-Verfahren sind auf der Verfahrensseite abrufbar.
Weitere Informationen
Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation
Telefon: (030) 58 58 26 - 170
Mail: presse(at)iqtig.org