Partner des IQTIG
Das IQTIG arbeitet in der Qualitätssicherung eng mit verschiedenen Einrichtungen der Bundesländer zusammen. Sie haben die Aufgabe, die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur externen Qualitätssicherung vor Ort umzusetzen. Am 1. Januar 2021 haben die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) auf der Landesebene alle Aufgaben in der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung – also ambulant und stationär - übernommen.
Grund dafür ist ein Wechsel der G-BA-Richtlinien: Am 1. Januar 2021 hat die "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) die "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ (QSKH-RL) ersetzt. Bis dahin waren die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung (LQS) für die Umsetzung der QSKH-RL im stationären Bereich zuständig.
Für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung sind darüber hinaus noch weitere Landesstellen relevant: Die Landeskrankenhausgesellschaften (LKG), die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Diese Einrichtungen stellen in den einzelnen Bundesländern insbesondere die Träger der LAG dar und beteiligen sich am jeweiligen Lenkungsausschuss. Die Landesarbeitsgemeinschaften benennen jeweils eigene Datenannahmestellen. Aufgabe dieser Datenannahmestellen auf der Landesebene ist es, QS-Daten von Leistungserbringern – also Krankenhäusern und Arztpraxen – aufzunehmen, zu verarbeiten und an das IQTIG weiterzuleiten und den Leistungserbringern wiederum die Auswertungen zur Verfügung zu stellen.
Landesarbeitsgemeinschaften
In den Bundesländern sind die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) wichtige Partner des IQTIG in der Qualitätssicherung. Arbeitsgrundlage der LAG ist die DeQS-RL. Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) sind bei den landesbezogenen Verfahren dafür verantwortlich, dass die sektorenübergreifenden QS-Verfahren auf Landesebene ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Die LAG arbeiten auf Grundlage der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL), welche im Jahr 2019 die „Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung" (Qesü-RL) abgelöst hat.
Die DeQS sieht vor, dass Kassenärztliche Vereinigungen, Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Landeskrankenhausgesellschaften und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen je eine LAG gründen. Dies ist bis zum 1. Juni 2020 in allen Bundesländern geschehen.
Begleitend dazu wurden Geschäftsstellen als Ansprechpartner festgelegt.
Die LAG hat bei landesbezogenen Verfahren folgende Aufgaben:
- Information und Beratung der Leistungserbringer,
- Bewertung der Auffälligkeiten, Feststellung der Notwendigkeit und Einleitung sowie Durchführung der qualitätsverbessernden Maßnahmen,
- Durchführung der Datenvalidierung sowie
- laienverständliche Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitätssicherung.
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Übersicht Geschäftsstellen der Landesarbeitsgemeinschaften gemäß DeQS-RL
04.09.2025 / 73 KB
Datenannahmestellen
Zu den Aufgaben der Datenannahmestellen gehören die Annahme, die Verarbeitung und Weiterleitung der QS-Daten. Die Übertragung der Daten muss durch eine Transportverschlüsselung oder durch gesicherte Übertragungswege zuverlässig gesichert sein. Für den Export von Datenlieferungen benötigt das Krankenhaus oder die Arztpraxis daher eine Registrierung bei der Datenannahmestelle.
Für die Datenannahme der bundes- und landesbezogenen Verfahren gemäß “Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung” (DeQS-RL) sowie “Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme” (oKFE-RL) ist immer die auf Landesebene beauftragte Stelle zuständig.
Für Krankenhäuser werden diese von den Landesarbeitsgemeinschaften oder Landeskrankenhausgesellschaften (LKG) festgelegt, während bei den Vertragsärzte in der Regel die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Annahme der Daten übernehmen.
Darüber hinaus gibt es spezielle Datenannahmestellen für selektivvertragliche Leistungen von Vertragsärzten sowie für die Datenannahme bei den Krankenkassen.
Die Datenannahmestellen für Leistungserbringer leiten die Daten nach einer Prüfung und Pseudonymisierung der Leistungserbringer je nach Verfahren an die Vertrauensstelle oder direkt an die Bundesauswertungsstelle weiter. Bei den Verfahren zur Patientenbefragung leitet die Datenannahmestelle die Daten an die Versendestelle weiter. Am Ende des Verarbeitungsprozesses stellt die Datenannahmestelle dem Leistungserbringer wieder ein Datenflussprotokoll als Antwort zur Verfügung, dass dieser in seine Software einlesen kann.
Die Übersicht berücksichtigt zusätzlich die Datenannahmestellen für die Verfahren gemäß PPP-RL, QSFFx-RL und Mm-R des G-BA.
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Übersicht Datenannahmestellen für QS-Daten (DAS)
11.11.2025 / 497 KB