Empfehlungen zu Indikatoren und Kennzahlen für Strukturierte Qualitätsberichte

Nach § 136b SGB V sind alle in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, jedes Jahr einen Strukturierten Qualitätsbericht vorzulegen. Die Berichte beinhalten Informationen über die Struktur eines Krankenhauses, seine Leistungsangebote und die Behandlungsergebnisse in einzelnen Versorgungsbereichen. Eine Grundlage der Berichte sind die Daten der externen stationären Qualitätssicherung.

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) empfiehlt das IQTIG jährlich, für welche Qualitätsindikatoren und Kennzahlen gemäß der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) die Indikator-/Kennzahlwerte, die Referenzbereiche und die Ergebnisse aus dem Stellungnahmeverfahren veröffentlicht werden sollen.

Berichte

  • Frühere Veröffentlichungen

    Auswertungsjahr 2024
    bis Auswertungsjahr 2023

    Auswertungsjahr 2023

    Auswertungsjahr 2022

    Auswertungsjahr 2021

    Auswertungsjahr 2020

    Auswertungsjahr 2019

    Auswertungsjahr 2018

    Auswertungsjahr 2017

    Auswertungsjahr 2016

    Auswertungsjahr 2015

    Indikatoren- und Kennzahlenübersicht

  • Frühere Veröffentlichungen

    Auswertungsjahr 2024
    bis Auswertungsjahr 2023

    Auswertungsjahr 2023

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